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Altgeräte Rückgabemöglichkeiten


Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.

Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:

1.  für ein Altgerät, beim Kauf eines neuen Elektrogerätes über den kuechexxl.de Online-Shop oder deren Partner, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, und

2.  für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind.
Für den Fall, dass Sie Entsorgungsbedarf bezüglich Altgeräte haben, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind (Punkt 2), können Sie unter folgenden Link ein Packetlabel ausdrucken und uns Ihr Altgerät Portofrei zusenden.

Für den Fall, dass Sie Entsorgungsbedraf bezüglich Altgeräte haben, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind (Punkt 2), können Sie unter folgenden Link ein Packetlabel ausdrucken und uns Ihr Altgerät Portofrei zusenden.

Link: https://www.elektroretoure24.de/kuetech#ruecknahmeinformation

Für den Fall, dass Sie ein Neugerät bestellen und ein Altgerät welches unter Punkt 1 beschrieben ist entsorgen möchten, bitten wir Sie wie folgt vorzugehen

Waren die per Spedition geliefert werden (Kühlschränke, Backöfen, Großgeräte):

Für Speditionsartikel können Sie im Checkout / Warenkorb die Abholung Ihres Altgerätes aktivieren, indem Sie im Drop Down die Altgeräte Abholung auswählen und über den Button "Auswahl übernehmen" aktivieren.

Waren die per Paketsendung geliefert werden (Dunstabzugshauben, Mikrowellen, Kochfelder):

Kontaktieren Sie uns bitte zusammen mit Ihrer Bestellnummer unter folgender Emailadresse: info@kuechexxl.de. Wir werden Ihnen anschließend ein passendes Rücksendelabel für Ihr Altgerät zusenden.


Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin:

tonne


 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, vor der Abgabe dieser Altgeräte, Altbatterien und Altakkumulatoren zu entnehmen, sofern diese nicht von diesen Altgeräten umschlossen sind. Die entnommenen Batterien sind dann in den Verkaufsstellen für Batterien oder an Recyclinghöfen bzw. sonstigen Batterie-Sammeleinrichtungen kostenlos zur Entsorgung abzugeben.

Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für die Löschung personenbezogener und sonstiger vertraulicher Daten von ihren Altgeräten vor der Übergabe selbst verantwortlich sind.

 

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